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Monroe Gutachten Vor den Gärten 12 56288 Dudenroth Deutschland Vertreten durch: Eros Monroe Kontakt: Telefon: 0151 27116948 E-Mail: info@monroe-gutachten.de Umsatzsteuer-ID: DE368673778
Hinweis auf EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum. Haftungsausschluss (Disclaimer) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Ihre Fragen, meine Antworten
Vor dem termin
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Kfz-Gutachter. Du hast das Recht, einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu wählen – und die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten übernehmen.
Kann ich mir den Unfallschaden auch auszahlen lassen?
Nach § 249 BGB können Sie Ihren Unfallschaden auch fiktiv abrechnen und sich den Betrag auszahlen lassen. Damit Sie keinen Nachteil haben, sollten Sie dafür unbedingt ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen lassen – nur so wird Ihr Schaden vollständig und korrekt bewertet.
Ich habe einen Unfall gehabt. Was tun?
Dokumentieren Sie den Schaden, tauschen Sie die Daten aus und kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Wenn Sie unschuldig sind, ist das Gutachten für Sie kostenlos – und Sie sichern sich damit eine faire und vollständige Regulierung.
Muss ich in Vorkasse gehen für das Unfallgutachten?
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht in Vorkasse gehen. Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt vollständig die gegnerische Haftpflichtversicherung. Das ist rechtlich so vorgesehen und gehört zu Ihren Ansprüchen als Geschädigter.
Nach dem TERMIN
Wie lange dauert es bis ich mein Schaden bezahlt bekomme?
Wenn du ein unabhängiges Gutachten einreichst, zahlen die meisten Versicherer innerhalb von 2–6 Wochen. Ohne Gutachten kann es sich leicht doppelt so lange ziehen, weil ständig nachgefragt, geprüft und verzögert wird.
Muss ich mich jetzt noch um etwas kümmern?
Nein. Mit dem Gutachten haben Sie alles, was für die Regulierung nötig ist. Die restliche Kommunikation übernimmt der Gutachter für Sie.
Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?
Nein. Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die Versicherung muss das Gutachten anerkennen und in die Regulierung einbeziehen – sonst verstößt sie gegen geltendes Schadensrecht.
Wann erhalte ich mein Gutachten?
Sie bekommen Ihr Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Alle Fotos, Bewertungen und Kalkulationen werden direkt digital verarbeitet, damit es schnell weitergeht.
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