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Restwertermittlung im Hunsrück

Lohnt sich die Reparatur nicht mehr, kommt es auf zwei Zahlen an: den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Die Differenz ist das, was Ihnen die Versicherung zahlt. Deshalb muss der Restwert stimmen.

  • Unabhängig von Versicherungen
  • Vor Ort bei Ihnen im Hunsrück
  • Zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Kfz-Gutachter ermittelt am Laptop Werte für ein Unfallfahrzeug

Wann die Restwertermittlung wichtig wird

Wirtschaftlicher Totalschaden

Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert.

Reparatur bis 130 Prozent

Sie möchten Ihr Fahrzeug trotz hoher Kosten reparieren und weiterfahren.

Niedriges Restwertangebot

Die Versicherung nennt einen Restwert, der Ihnen zu gering erscheint.

Verkauf des Unfallwagens

Sie wollen wissen, was Ihr beschädigtes Fahrzeug realistisch bringt.

Was ich ermittle

Wer bezahlt?

Die Restwertermittlung ist Bestandteil des Unfallgutachtens, wenn ein Totalschaden vorliegt. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt daher in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.

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  • 01Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeugs
  • 02Restwert auf dem allgemeinen regionalen Markt
  • 03Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert
  • 04Einordnung: Reparatur, 130-Prozent-Grenze oder Totalschaden
  • 05Fotodokumentation des Fahrzeugs
  • 06Nachvollziehbare Begründung im Gutachten

So läuft es ab

  1. 01

    Besichtigung

    Ich nehme den Schaden am Fahrzeug auf.

  2. 02

    Kalkulation

    Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert.

  3. 03

    Restwert

    Ermittlung auf dem regionalen Markt.

  4. 04

    Gutachten

    Alle Werte übersichtlich mit Begründung.

Unsicher, ob Sie ein Gutachten brauchen? Ein kurzer Anruf klärt das, kostenlos und unverbindlich.

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Typische Bedenken, ehrlich beantwortet

Die Versicherung hat mir schon einen Aufkäufer genannt.

Das ist erlaubt, aber nicht der einzige Maßstab. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den Restwert auf dem regionalen Markt, vor einem Verkauf sollten Sie sich beraten lassen.

Ich hänge an meinem Auto.

Dann kann die 130-Prozent-Regel interessant sein. Das Gutachten zeigt, ob eine Reparatur möglich und sinnvoll ist.

Totalschaden klingt nach Verlust.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden heißt nur, dass sich die Reparatur rechnerisch nicht lohnt. Mit korrektem Wiederbeschaffungs- und Restwert bekommen Sie, was Ihnen zusteht.

Ich weiß gar nicht, was mein Auto vorher wert war.

Genau das ermittle ich als Wiederbeschaffungswert, anhand vergleichbarer Fahrzeuge auf dem Markt.

Wissenswertes

Wann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, also den Preis für ein vergleichbares Fahrzeug, übersteigen. Die Versicherung zahlt dann grundsätzlich die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die 130-Prozent-Regel

Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem reparieren lassen: Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig erfolgen, und Sie müssen das Fahrzeug anschließend weiter nutzen, in der Regel mindestens sechs Monate.

Warum der Restwert vom regionalen Markt kommt

Den Restwert ermittle ich in der Regel anhand von Angeboten auf dem allgemeinen regionalen Markt, also dort, wo Sie Ihr Unfallfahrzeug realistisch verkaufen können. Wie viel Ihr Fahrzeug vor dem Unfall wert war, kann auch ein Wertgutachten zeigen.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie einfach an, ich beantworte Ihre Frage direkt und ehrlich.

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Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug bezahlen müssten.

Was ist der Restwert?

Der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch bringt.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Fahrzeug zu dem Restwert verkaufen, den das unabhängige Gutachten auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Legt Ihnen die Versicherung vor dem Verkauf ein deutlich höheres Angebot vor, das Sie ohne Weiteres annehmen können, kann es im Einzelfall geboten sein, dieses zu berücksichtigen. Lassen Sie sich vor dem Verkauf beraten.

Darf ich trotz Totalschaden reparieren?

Bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts unter bestimmten Voraussetzungen ja, die Reparatur muss fachgerecht sein und Sie müssen das Fahrzeug weiter nutzen.

Was passiert mit meinem Unfallwagen?

Sie können ihn verkaufen, behalten oder reparieren. Das Gutachten zeigt Ihnen, welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wer bezahlt die Restwertermittlung?

Sie ist Teil des Unfallgutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.

Gibt es bei Totalschaden Nutzungsausfall?

Ja, für die Zeit, die Sie zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs brauchen. Das Gutachten nennt dafür die Wiederbeschaffungsdauer.

Kann ich vorab wissen, ob es ein Totalschaden ist?

Schicken Sie mir Fotos, ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung. Sicher ist es erst nach der Besichtigung.

Restwert vom Markt in Ihrer Region

Ein Restwert muss für Sie tatsächlich erzielbar sein. Deshalb orientiere ich mich am regionalen Markt rund um Ihren Wohnort, ob Kastellaun, Simmern, Kirchberg oder Emmelshausen, Boppard und Bingen am Rhein oder Bad Kreuznach an der Nahe.

Das Fahrzeug begutachte ich nach dem Unfall dort, wo es steht: bei Ihnen zu Hause, auf dem Hof des Abschleppdienstes oder in der Werkstatt, im ganzen Rhein-Hunsrück-Kreis und am Mittelrhein.

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Eros Monroe, Kfz-Sachverständiger

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