Unverschuldeter Unfall
Ein anderer hat den Schaden verursacht, dann dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Nach einem Unfall entscheidet das Gutachten darüber, wie viel Geld Sie am Ende erhalten. Ich erstelle Ihr Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, unabhängig von jeder Versicherung und komme dafür zu Ihnen: nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt, in Kastellaun und im ganzen Hunsrück.
Ein anderer hat den Schaden verursacht, dann dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Liegt der Schaden voraussichtlich über rund 750 Euro, ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll.
Wenn unklar ist, ob sich die Reparatur noch lohnt, klärt das Gutachten Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Die gegnerische Versicherung will kürzen oder schickt einen eigenen Gutachter? Ihr eigenes Gutachten hält dagegen.
Gerade im Hunsrück häufig, ich kläre mit Ihnen, ob Ihre Teilkasko ein eigenes Gutachten übernimmt.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, sie gehören zum Schaden, den Sie ersetzt bekommen.
Bei einer Mithaftung werden die Kosten nur anteilig erstattet, bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlen Sie das Gutachten selbst. Ich bespreche das vor Auftragsbeginn offen mit Ihnen.
Sie schildern kurz den Unfall, am besten mit ein paar Fotos.
Ich komme zeitnah zu Ihrem Fahrzeug, nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Sie erhalten das vollständige Gutachten mit Kalkulation und Fotodokumentation.
Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung.
Unsicher, ob Sie ein Gutachten brauchen? Ein kurzer Anruf klärt das, kostenlos und unverbindlich.
Jetzt anrufenDie gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ihr Vorschlag ist bequem, aber deren Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Bei einem unverschuldeten Schaden über der Bagatellgrenze dürfen Sie selbst wählen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Wie es in Ihrem Fall aussieht, kläre ich vor dem Auftrag, ohne Kleingedrucktes.
Die Besichtigung findet meist kurzfristig statt, das Gutachten folgt wenige Tage später. Ich komme zu Ihnen, Sie müssen keinen Termin in einer Prüfstelle suchen.
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert fehlen, und damit oft ein spürbarer Teil Ihres Anspruchs.
Die gegnerische Versicherung hat ein Interesse daran, den Schaden möglichst günstig zu regulieren. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in ihrem Auftrag. Mit einem eigenen, unabhängigen Sachverständigen stellen Sie sicher, dass alle Positionen erfasst werden, auch solche, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, etwa verdeckte Schäden an Trägern, Sensoren für Assistenzsysteme oder der Kunststoffunterkonstruktion hinter dem Stoßfänger.
Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert, weil der Schaden offengelegt werden muss. Diese merkantile Wertminderung steht Ihnen zu, sie erscheint aber nur, wenn ein Gutachter sie berechnet. Ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus.
Mit dem Gutachten haben Sie die Wahl: Sie lassen das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren oder rechnen auf Basis des Gutachtens ab, ohne zu reparieren. Bei dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird in der Regel der Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer erstattet.
Sichern Sie die Unfallstelle, tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus und machen Sie Fotos von beiden Fahrzeugen und der Situation. Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Regulierung über die gegnerische Versicherung drängen. Rufen Sie mich an, den Rest klären wir gemeinsam.
Ob Auffahrunfall auf der B327 bei Kastellaun, Parkschaden in Simmern oder Wildunfall auf den Landstraßen rund um Emmelshausen, ich bin im gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis unterwegs. Bei geringeren Schäden reicht oft eine Schadensbewertung, bei Totalschaden gehört die Restwertermittlung dazu. Zweifelt die Versicherung den Hergang an, hilft eine Plausibilitätsprüfung.
Rufen Sie einfach an, ich beantworte Ihre Frage direkt und ehrlich.
Jetzt anrufenJa. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Keiner, beide Begriffe meinen dasselbe: das vollständige Gutachten über einen Unfallschaden.
Als Faustregel gilt eine Grenze von rund 750 Euro. Darunter reicht meist eine Schadensbewertung oder ein Kostenvoranschlag.
Die Besichtigung findet in der Regel kurzfristig statt, das fertige Gutachten erhalten Sie meist wenige Tage danach.
Nein. Ich begutachte das Fahrzeug dort, wo es steht, auch beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt.
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Sie können Ihren eigenen Sachverständigen wählen.
Wenn das Fahrzeug trotz Reparatur an Wert verliert, weist das Gutachten die merkantile Wertminderung aus. Sie ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs.
Fahrzeugschein, falls vorhanden die Daten des Unfallgegners und ein paar Fotos von der Unfallstelle. Alles andere klären wir vor Ort.
Ob auf der A61 zwischen Emmelshausen und Rheinböllen, auf der B50 bei Simmern und Kirchberg, auf der Hunsrückhöhenstraße B327 rund um Kastellaun oder auf der B9 entlang des Rheins bei Boppard, St. Goar und Bingen: Nach einem Unfall komme ich dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht.
Auch in Bad Kreuznach und an der Mosel rund um Cochem begutachte ich Ihr Fahrzeug vor Ort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl. Sie müssen Ihr beschädigtes Auto also nicht quer durch den Hunsrück fahren.
Ich bin nicht der typische Kfz-Gutachter, der gelangweilt um ein Auto schleicht. Ich schaue mir jedes Fahrzeug an wie ein Arzt seinen Patienten: aufmerksam, ruhig und mit dem Anspruch, jedes Detail zu verstehen. Diese stille Neugier hilft mir, Schäden zu erkennen, denen andere kaum Beachtung schenken.
aus 27 Google-Bewertungen
Alle Bewertungen auf GoogleAbsolut hervorragender Service, schnelle Abwicklung und hohe Fachkompetenz! Das Schadengutachten war äußerst detailliert, präzise und professionell aufbereitet – die Regulierung mit der Versicherung lief reibungslos.
Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten lief alles professionell, zuverlässig und unkompliziert. Er nimmt sich Zeit, erklärt alles verständlich und arbeitet sehr sorgfältig.
Sehr kompetenter und zuverlässiger Kfz-Sachverständiger. Die Terminvergabe erfolgte schnell und unkompliziert. Das Gutachten wurde professionell erstellt und verständlich erklärt.
Innerhalb von weniger als 24 Stunden war bereits ein Termin vor Ort möglich. Gerade nach einem Unfall ist das enorm wichtig. Schneller Service, faire und transparente Abwicklung.
Ich habe ein Gutachten für einen Gebrauchtwagen erstellen lassen. Das Fahrzeug wurde vor Ort bis ins Detail geprüft, alle Mängel wurden klar und verständlich erklärt – dazu eine realistische Einschätzung zum Fahrzeugwert.
Sehr kompetenter und zuverlässiger Gutachter. Er hat sich Zeit genommen, alles verständlich erklärt und mich wirklich gut unterstützt. Absolut empfehlenswert!
Schnelle Reaktionszeiten und erstklassiger Service. Von der Besichtigung über das Gutachten bis zur Auszahlung hat alles reibungslos funktioniert.
Sehr guter Service. Ich konnte mein Fahrzeug ohne Termin sofort vorzeigen, das Gutachten wurde schnell und zuverlässig aufgenommen.
Nach meinem Unfall wurde mir schnell und professionell ein Gutachten erstellt. Vom Anruf bis zur Auszahlung verlief alles sehr angenehm und ohne Probleme.
Angerufen und am nächsten Tag war der Gutachter schon da! Alle meine Fragen wurden beantwortet. Beim nächsten Unfall wieder Herr Monroe.
Meinen Unfallschaden schnell und absolut professionell begutachtet. Die Abwicklung und Auszahlung ging sehr zügig.